Berlin gehört bislang zu den wenigen Bundesländern, in denen keine sogenannte Richteranklage möglich ist - das soll sich nun ändern. Dem Abgeordnetenhaus liegen zwei Gesetzentwürfe für das Instrument vor, mit dem es leichter werden soll, Verfassungsfeinde aus dem Richteramt zu entfernen. Neben der Regierungskoalition von CDU und SPD haben auch die oppositionellen Grünen- und Linke-Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Über beide soll voraussichtlich kommenden Donnerstag im Parlament erstmals beraten werden.
Für eine Richteranklage müsste die Berliner Landesverfassung geändert werden. Als Gründe dafür führen beide Entwürfe unter anderem an, dass es bislang eine Ungleichbehandlung innerhalb der Richterschaft des Landes Berlin gibt. Denn Brandenburg verfügt über dieses Instrument. Das habe zur Folge, dass Richterinnen und Richter, die an den gemeinsamen Fachobergerichten wie etwa dem Oberverwaltungsgericht tätig sind, den entsprechenden Vorschriften Brandenburgs unterliegen.
Für Schlagzeilen aus der Berliner Justiz hat zuletzt vor allem der Fall der Richterin und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann gesorgt. Diese ist seit einer großangelegten Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger im Dezember 2022 inhaftiert. Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen insgesamt 27 Verdächtige erhoben, darunter Malsack-Winkemann und ein Soldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr. Als einer der Rädelsführer gilt der Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß.
Die Juristin saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, seit März 2022 war sie wieder als Richterin am Landgericht der Hauptstadt tätig. Berlins Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hatte seinerzeit vergeblich versucht, ihre Rückkehr in den Richterdienst zu verhindern.